Gesetzliches Zweitmeinungsverfahren vor Wirbelsäulenoperationen

 

Als von der KV Berlin für das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V genehmigte Fachärztin biete ich gesetzlich Versicherten eine unabhängige Beurteilung vor geplanten Wirbelsäulenoperationen an.

Wann besteht ein Anspruch?

Voraussetzung ist, dass Ihnen bereits eine konkrete, planbare Wirbelsäulenoperation empfohlen wurde. Das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren dient der unabhängigen Überprüfung dieser Operationsindikation.

Notfalloperationen, dringliche Eingriffe und Eingriffe aufgrund einer Tumorerkrankung sind vom gesetzlichen Zweitmeinungsverfahren ausgeschlossen.

Was umfasst die Zweitmeinung?

Im Termin bespreche ich Ihre Beschwerden und Ihren bisherigen Krankheitsverlauf. Ich prüfe die empfohlene Operation, beurteile die vorhandenen Befunde und erläutere mögliche operative und nichtoperative Behandlungsalternativen.

Das Ergebnis der Zweitmeinung wird Ihnen im persönlichen Gespräch erläutert. Auf Wunsch erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Arztbrief mit der konkreten Operationsindikation
  • aktuelle MRT- oder CT-Aufnahmen beziehungsweise den digitalen Bildzugang
  • schriftliche radiologische Befunde
  • vorhandene neurologische, orthopädische oder neurochirurgische Befunde
  • aktuellen Medikamentenplan

Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Kostenübernahme

Das gesetzliche Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt über Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Terminvereinbarung

Bitte wählen Sie bei der Online-Terminbuchung die Terminart „Gesetzliches Zweitmeinungsverfahren vor Wirbelsäulenoperation“.

Die Terminart ist ausschließlich für gesetzlich Versicherte vorgesehen, denen bereits eine konkrete Wirbelsäulenoperation empfohlen wurde.