Patienteninformation zur aktuellen Versorgungssituation
Was die aktuelle Gesundheitspolitik für Ihre Versorgung bedeutet
Liebe Patientinnen und Patienten,
uns ist wichtig, offen mit Ihnen darüber zu sprechen, unter welchen Bedingungen ambulante fachärztliche Versorgung heute stattfindet.
Viele von Ihnen erleben lange Wartezeiten, knappe Termine oder fragen sich, warum bestimmte Untersuchungen oder Behandlungen nicht jederzeit zusätzlich angeboten werden können.
Gleichzeitig erleben wir als Praxis, dass die Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten nur innerhalb eines begrenzten Vergütungssystems finanziert wird.
Dabei stehen Patienten und Praxis nicht auf unterschiedlichen Seiten.
Sie möchten behandelt werden – und wir möchten Sie behandeln.
Unser gemeinsames Interesse ist eine gute, verlässliche und langfristig gesicherte medizinische Versorgung.
Wie wird Ihre Behandlung heute vergütet?
Für die Fachgruppe Neurochirurgie veröffentlicht die KV Berlin für das 3. Quartal 2026 einen RLV-Fallwert von 49,44 € pro Behandlungsfall. Gleichzeitig wird für die Fachgruppe eine abgesenkte durchschnittliche RLV-Fallzahl von rund 490 Fällen pro Quartal ausgewiesen. Entscheidend für die einzelne Praxis ist allerdings die jeweils individuelle RLV-Mitteilung der KV Berlin.
Die 49,44 € sind nicht die gesamte Vergütung eines Patienten und auch nicht einfach der „Preis eines Arztbesuches“. Sie sind eine wichtige Rechengröße innerhalb des Budgets, aus dem ein wesentlicher Teil der fachärztlichen Versorgung finanziert wird.
Innerhalb eines Quartals können für einen Patienten beispielsweise notwendig sein:
- ärztliches Gespräch und Untersuchung,
- Sichtung und Beurteilung von MRT- und CT-Aufnahmen,
- Therapieplanung,
- Dokumentation und Arztbrief,
- Rezepte und Verordnungen,
- Rückfragen und weitere Betreuung.
Gleichzeitig müssen aus den Einnahmen der Praxis Personal, Räume, medizinische Geräte, IT, Versicherungen, Hygiene, Verwaltung und alle weiteren laufenden Kosten finanziert werden.
Auch die Zahl der finanzierten Behandlungsfälle ist begrenzt
Ein besonders wichtiger Punkt ist vielen Patientinnen und Patienten nicht bekannt:
Nicht nur einzelne Leistungen sind budgetiert. Auch die Zahl der Behandlungsfälle, die innerhalb des regulären Budgets berücksichtigt werden, ist begrenzt.
Die KV Berlin berechnet für Praxen ein Regelleistungsvolumen auf Grundlage von Fallzahlen und Fallwerten. Seit 2025 werden die durchschnittlichen Fallzahlen der Arztgruppen in Berlin zudem um 10 Prozent reduziert.
Das bedeutet:
Auch wenn wir medizinisch, personell und organisatorisch noch Kapazität hätten, weitere Patientinnen und Patienten zu behandeln, steht dafür nicht automatisch zusätzliches Geld zur Verfügung.
Wir dürfen selbstverständlich mehr Menschen behandeln. Aber die Vergütung wächst nicht entsprechend mit.
Werden die zugewiesenen Vergütungsvolumina überschritten, werden die darüber hinausgehenden Leistungen nur noch mit einer sogenannten Restquote vergütet. Die KV Berlin weist darauf hin, dass Leistungen oberhalb des Budgets in der Regel nur mit etwa 10 bis 20 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden.
Die Kosten einer Behandlung sinken dadurch jedoch nicht.
Personal, Räume, Technik, Material und ärztliche Arbeitszeit müssen weiterhin vollständig finanziert werden.
Eine Praxis kann deshalb noch freie Behandlungskapazitäten haben und trotzdem bereits an der Grenze dessen angekommen sein, was innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wirtschaftlich finanziert wird.
Genau deshalb müssen wir unsere Fallzahlen und Terminangebote im Laufe eines Quartals steuern.
Warum ist das eine politische Frage?
Wie die gesetzliche Krankenversicherung finanziert wird und wie viel Geld für die ambulante Versorgung zur Verfügung steht, wird wesentlich durch gesetzliche und politische Entscheidungen bestimmt.
Die Bundesregierung verfolgt aktuell das Ziel, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 zu stabilisieren und das Ausgabenwachstum zu begrenzen. Das Bundesgesundheitsministerium verweist dabei auf steigende Ausgaben und eine wachsende Finanzierungslücke der GKV.
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden 2026 deshalb weitere Änderungen der Finanzierung beschlossen. Das Gesetz trat Ende Juli 2026 in Kraft; zahlreiche Regelungen für die ambulante Versorgung gelten ab dem 1. Januar 2027.
Das Bundesgesundheitsministerium begründet insbesondere den Wegfall bestimmter Sondervergütungen damit, dass nach seiner Bewertung kein ausreichend belegter zusätzlicher Nutzen für den Zugang zur ambulanten Versorgung festgestellt worden sei.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bewertet die Auswirkungen auf die ambulanten Praxen kritischer und warnt vor Einschränkungen bei finanzierten Terminen und Leistungen.
Was ändert sich ab 2027 zusätzlich?
Bislang werden bestimmte Behandlungsfälle außerhalb des normalen Praxisbudgets zusätzlich vergütet. Damit sollten Praxen insbesondere zusätzliche und kurzfristige Termine anbieten können.
Dazu gehören unter anderem:
- die offene Sprechstunde,
- über die Terminservicestelle 116117 vermittelte Termine,
- bestimmte Hausarztvermittlungsfälle.
Ab 1. Januar 2027 entfällt für diese Fälle die bisherige besondere extrabudgetäre Vergütung. Sie werden wieder innerhalb der begrenzten Gesamtvergütung finanziert. Auch die entsprechenden TSS- und Vermittlungszuschläge werden gestrichen.
Darüber hinaus werden zahlreiche weitere bisher extrabudgetär vergütete ärztliche Leistungen künftig einer Mengenbegrenzung unterworfen. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird außerdem die mögliche Steigerung der Gesamtvergütung zusätzlich begrenzt.
Vereinfacht bedeutet das:
Zusätzliche Patientinnen und Patienten müssen künftig noch stärker innerhalb eines bereits begrenzten Vergütungsrahmens mitversorgt werden.
Mehr Behandlung bedeutet damit nicht automatisch mehr finanzielle Mittel für die Versorgung.
Was bedeutet das für Sie und für unsere Praxis?
Wir möchten auch künftig für Sie da sein und eine hochwertige neurochirurgische Versorgung anbieten.
Wenn Termine knapper werden, Wartezeiten entstehen oder wir zusätzliche Behandlungsangebote begrenzen müssen, möchten wir ausdrücklich nicht, dass daraus ein Konflikt zwischen Patient und Praxis entsteht.
Sie möchten behandelt werden – und wir möchten Sie behandeln.
Wir müssen jedoch darauf achten, dass die Zahl der Termine und Leistungen in einem Verhältnis zu dem steht, was innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich finanziert wird.
Das kann bedeuten:
- weniger zusätzliche Termine,
- eine stärkere Begrenzung der offenen Sprechstunde,
- weniger kurzfristig verfügbare Termine,
- längere Wartezeiten bei nicht dringlichen Beschwerden,
- eine stärkere Priorisierung nach medizinischer Dringlichkeit.
Warum informieren wir Sie so offen?
Nicht, um Verantwortung auf unsere Patientinnen und Patienten abzuwälzen.
Wir möchten transparent machen, warum sich ambulante Versorgung verändert und warum selbst eine Praxis mit vorhandener Kapazität nicht unbegrenzt zusätzliche gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten aufnehmen kann.
Unser Ziel ist, auch in Zukunft für Sie da zu sein.
Wir möchten Sie zuverlässig behandeln, unsere Mitarbeiterinnen beschäftigen, unsere medizinische Qualität erhalten und die Praxis wirtschaftlich so führen, dass wir nicht irgendwann aus wirtschaftlichen Gründen schließen müssen.
Patientinnen, Patienten und Praxen haben dabei dasselbe Interesse: eine gute, verlässliche und dauerhaft gesicherte ambulante medizinische Versorgung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen.
Ihre Fachpraxis für Neurochirurgie
Dr. med. Aikaterini Patrona